Wer darf verhandeln? Und warum?
Alle zentralen Gesetze und Regelungen in 11 Punkten
Was ist Tarifautonomie?
Die Tarifautonomie regelt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Tarifverträge direkt miteinander verhandeln dürfen. Der Staat kann und darf sich hier nicht einmischen. Geregelt ist das im Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3 GG) der Bundesrepublik Deutschland (Koalitionsfreiheit) und im Tarifvertragsgesetz.
Was regelt das Tarifvertragsgesetz?
Die Tarifautonomie regelt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Tarifverträge direkt miteinander verhandeln dürfen. Der Staat kann und darf sich hier nicht einmischen. Geregelt ist das im Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3 GG) der Bundesrepublik Deutschland (Koalitionsfreiheit) und im Tarifvertragsgesetz.
Was versteht man unter Koalitionsfreiheit?
Sie ist im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) verankert und garantiert das Grundrecht für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, frei und unabhängig Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbände zu gründen oder ihnen beizutreten. Die Tarifvertragsparteien müssen „tariffähig“ sein und dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Festlegung der satzungsgemäßen Aufgabe. Sie müssen demokratisch organisiert, unabhängig, überbetrieblich organisiert und durchsetzungsfähig sein.
Was macht der vbm Verhandlungsführer?
Der Verhandlungsführer führt die Tarifverhandlungen des vbm mit der IG Metall über die Flächentarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Er vertritt dabei die Arbeitgeberseite und ist in den Verhandlungen der zentrale Ansprechpartner.
Gemeinsam mit den Gremien des vbm bereitet der Verhandlungsführer die Tarifrunde vor und stimmt die Position der Arbeitgeber ab. Dazu gehört der Austausch mit Präsidium, Vorstand, Kernkommission und Tarifberatungsgremium sowie mit den Schwesterverbänden der Metall- und Elektroindustrie auf Bundesebene, insbesondere Gesamtmetall.
Während der Tarifrunde führt der Verhandlungsführer die Gespräche mit der IG Metall und arbeitet darauf hin, dass eine Einigung erzielt wird. Die Aufgabe erfordert wirtschaftliche und tarifpolitische Erfahrung, Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, Interessen auszugleichen und Lösungen zu finden.
Wieso werden Tarifverträge nicht von der Politik verhandelt?
Weil der Staat auf die Tarifvertragsparteien keinen direkten Einfluss nehmen darf, werden tarifliche Arbeitsbedingungen ausschließlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verhandelt (Tarifautonomie). Dabei müssen alle Gesetze, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz und das Mindestlohngesetz, eingehalten werden.
Warum verhandelt ein Arbeitgeber nicht direkt mit dem Betriebsrat?
Beim Tarif gibt es eine klare Aufgabenteilung: Die Tarifverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (oder einzelnen Arbeitgebern) verhandelt. Geregelt ist das durch die Tarifautonomie. Ergänzend vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat sogenannte Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel über Beginn sowie Ende der Arbeitszeit und Festlegung der Pausen. Der Betriebsrat achtet im Betrieb auf die Umsetzung und Einhaltung von Tarifverträgen.
Wofür braucht man Betriebsvereinbarungen?
In Betriebsvereinbarungen werden Regelungen vereinbart, die nicht in einem Tarifvertrag festgelegt sind. Beispiele sind Betriebsurlaub in Ferienzeiten, Kernarbeitszeiten usw.
Was sind Öffnungsklauseln?
Öffnungsklauseln ermöglichen es den Betriebsparteien (Unternehmen und Betriebsrat), tariflich festgelegte Regelungen flexibel an die betriebliche Situation anzupassen und für den Betrieb zu vereinbaren. Öffnungsklauseln stehen ausdrücklich im Tarifvertrag.
Wofür ist der Betriebsrat bei Tarifverträgen zuständig?
Der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung im Unternehmen bzw. Betrieb und setzt sich aus Beschäftigten zusammen. Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Tarifverträge werden zwischen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände oder Arbeitgeber und Gewerkschaften) vereinbart. Verhandlungen mit dem Betriebsrat können nicht zu einem Tarifvertrag führen. Details zu Arbeitsbedingungen, für die Öffnungsklauseln vorgesehen sind oder die nicht in einem Tarifvertrag geregelt sind, können zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber direkt verhandelt werden.
Wie läuft eine Tarifverhandlung ab?
- Kündigung des Tarifvertrags durch Gewerkschaft oder Arbeitgeber
- Übermittlungen der Forderungen der Gewerkschaft an den Arbeitgeberverband und umgekehrt
- Start der Verhandlungen + eventuell Abschluss oder Schlichtung
- Ende der Friedensplicht / eventuell Beginn des Arbeitskampfs (Streik)
- Weitere Verhandlungen + Abschluss
Der erste Schritt ist die Kündigung eines Tarifvertrags. Dies kann durch die Arbeitgeber oder durch die Gewerkschaft erfolgen. In der Regel diskutiert die Gewerkschaft mögliche Forderungen mit ihren Mitgliedern, kündigt den Tarifvertrag und übermittelt die Forderungen an die Arbeitgeber. Danach beginnen die Verhandlungen (Tarifrunde). Verhandelt wird meistens in mehreren Runden. Können sich die Parteien nicht einigen, kann eine Schlichtung einberufen werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist gilt die Friedenspflicht nicht mehr. Beschäftigte haben dann das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen wie zum Beispiel einen Streik durchzuführen.